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Die Staatsverwaltung sucht heute immer mehr die Kooperation mit Privaten. Zugleich ist aber kaum eine Rechtsform in ihren dogmatischen Ausformungen derart umstritten wie der Verwaltungsvertrag.Die vorliegende Untersuchung nimmt diese paradoxe Situation zum Anlass, die wechselvolle Evolution des Verwaltungsvertrags für Deutschland, Frankreich und die Schweiz aus der Sicht der Rechtswissenschaften nachzuzeichnen. Während im 18. Jh. der Vertrag als mögliche rechtliche Form des kooperierenden Staates erkannt wurde, verbannte die Rechtswissenschaft des 19. Jh. den Verwaltungsvertrag zwischen Staat und Privaten weitgehend aus dem Recht. Mit der zunehmenden Erkenntnis, dass der Staat nicht über die ganze Gesellschaft allein verfügen kann, sondern auf Kooperationen mit Privaten angewiesen ist, fand der Verwaltungsvertrag zum Ende des 19. Jh. Zunächst in Frankreich und sodann auch in Deutschland und der Schweiz wieder Eingang ins Recht.
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