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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Historisches Seminar), Veranstaltung: Seminar: Essen und Trinken im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Welche Maßnahmen zur Kontrolle und Einhaltung der Lebensmittelqualität wurden im Mittelalter getroffen und welche Strafen wurden bei einem Vergehen verhängt? Um einen Überblick zu geben, soll die Lebensmittelpolitik der Stadt Berlin, als Mittelstadt mit wenigen tausend Einwohnern, bezüglich ihrer Kontrollmaßnahmen bei der Lebensmittelqualität untersucht werden. Es ist zwar viel über Berlin im Mittelalter geschrieben worden, allerdings wurde die Lebensmittelpolitik dabei nur indirekt dargestellt. Deshalb soll im Folgenden ermittelt werden, ob ein bestimmtes Interesse mit der Überwachung der Lebensmittelqualität verfolgt wurde und welche Instanzen an der Durchsetzung derselben beteiligt waren. Es ist zu bedenken, dass dabei die Städte teilweise auf sehr unterschiedliche Art und Weise gegen die Lebensmittelverfälschungen vorgingen. Aus diesem Grund kann eine Stadt nicht exemplarisch für das gesamte mittelalterliche Städtewesen und das Vorgehen gegen die Lebensmittelverfälschung und -verunreinigung stehen.Zunächst soll erläutert werden, welche Delikte unter der Sammelbezeichnung der Lebensmittelverfälschung im Mittelalter gefasst werden und welche Lebensmittel betroffen waren, wobei die Ernährungsgewohnheiten des Mittelalters hierbei berücksichtigt werden und die besondere Bedeutung der am häufigsten betroffenen Lebensmittel dargestellt wird. Auf diese Weise soll verdeutlicht werden, dass die Beaufsichtigung der Qualität dieser Lebensmittel in einer engen Beziehung zu deren Bedeutung für den täglichen Nahrungsbedarf standen. Welche Möglichkeiten der Käufer zur Selbstkontrolle der Lebensmittelqualität hatte, soll in einem weiteren Kapitel dargestellt werden, um die Möglichkeiten aber auch die Grenzen der Kontrolle aufzuzeigen. Im Anschluss erfolgt die Darstellung und Analyse des Quellenmaterials. Die Quellen für diese Arbeit sind dem Abdruck des Berliner Stadtbuches von Ernst Fidicin entnommen.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Historisches Seminar), Veranstaltung: Seminar: Kaiser, Tyrann, Antichrist: Friedrich II. und seine Zeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Werden die Rechte der Frauen in den Konsitutionen von Melfi diesem Bild Friedrichs gerecht? Diese Fragestellung soll anhand eines Vergleichs mit den entsprechenden Rechten im Sachsenspiegel beantwortet werden. Der Sachsenspiegel ist vor allem aufgrund seiner zeitlichen Nähe zu den Konstitutionen Friedrichs eine gute Vergleichsinstanz. Der Vergleich soll mittels vier Kriterien durchgeführt werden: Eherecht und Ehebruch, Rechtsfähigkeit und Schutzvorschriften. Die Gesetze, die sich in diesen Kriterien einordnen lassen, beschäftigen sich sowohl direkt als auch indirekt mit den Rechten der Frauen.Zu Beginn soll das bestehende Frauenbild der Zeit Friedrichs II. in groben Zügen beschrieben werden. Auf diese Weise soll geklärt werden, auf welchen Vorstellungen das Rechtsverhältnis der Frau beruhte. Daraufhin soll die rechtsetzende Tätigkeit Friedrichs dargestellt werden, zu der als ein bedeutender Teil die liber augustalis zählt. Anschließend sollen die Kriterien aus dem liber augustalis und den Sachsenspiegel herausgearbeitet werden, um im anschließenden Vergleich eine Beantwortung der Frage zu ermöglichen. Das Fazit ordnet die Ergebnisse in einem größeren Zusammenhang ein.Die Quellen für diese Arbeit sind der Sachsenspiegel online und ¿Die Konsititutionen von Friedrich II. von Hohenstaufen für sein Königreich Sizilien¿ übersetzten und herausgegebenen von Hermann Conrad, Thea von der Lieck-Buyken und Wolfgang Werner. Für die Einordnung der Quellen in der Zeit und zur Beschreibung des Frauen-bildes wurde hauptsächlich auf die Monographien ¿Die Frau im Mittelalter¿ von Shulamith Shahar und ¿Frauen im Mittelalter¿ von Peter Ketsch zurückgegriffen.
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