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In einem Bundesstaat wie der Bundesrepublik Deutschland wirken die Länder bei den wesentlichen staatlichen Aufgaben mit. Aus diesem Grund werden die Richter des Bundesverfassungsgerichts von beiden Gesetzgebungskörperschaften gewählt. Die Richterwahlen erlangen so, aber auch wegen der besonderen Rolle des Gerichts, eine besondere Bedeutung und politische Dimension. In der Vergangenheit stand regelmäßig die demokratische Legitimation durch den Bundestag im Mittelpunkt der Diskussion. Sofern das Verfahren im Bundesrat in den Blick geriet, dann meist verbunden mit der These, dass die durch ihn vermittelte, stärker auf das bundesstaatliche Prinzip gestützte Legitimation geringerwertig sei. Ausgehend von der Rolle des Bundesrates und seiner gewaltenteilenden Funktion, u.a. als systematisches Gegengewicht zu dem Bundestag als der zweiten Gesetzgebungskörperschaft, werden in dieser Untersuchung die grundgesetzlichen Anforderungen an die Legitimation und die durch den Bundesrat als Vertretung der Länder im Wahlverfahren vermittelte Legitimation näher beleuchtet. Ein abschließend unterbreiteter Vorschlag zur Reform des Wahlverfahrens stellt im Kern auf eine stärkere Verfahrenstransparenz durch eine öffentliche Ausschreibung ab. Dies bedeutet einen Paradigmenwechsel in der von Vorschlagsrechten geprägten deutschen Tradition bei der Besetzung höchster Staatsämter.
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