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Das Buch enthalt eine Einfuhrung in die Grundlagen des strafrechtlichen Sanktionssystems. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anwendungsvoraussetzungen der einzelnen Sanktionsarten und die Grundlagen ihrer Bemessung. Der kriminalpolitische Hintergrund sowie die kriminologischen Befunde zur Praxis der Sanktionsverhangung und -vollstreckung werden einbezogen. Der Reform des strafrechtlichen Sanktionssystems wird ein eigenstandiger Abschnitt gewidmet. Das Buch wendet sich in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaften, die ihre Kenntnisse im Pflichtfach Strafrecht bzw. im kriminalwissenschaftlichen Schwerpunktbereich ausbauen und vertiefen wollen. Profitieren konnen aber auch Referendarinnen und Referendare, die im Rahmen ihrer Ausbildung im Strafrecht mit Fragen des Sanktionenrechts konfrontiert werden. Zahlreiche Einzelfalle dienen der Veranschaulichung der Materie. Ubersichten und Schaubilder, Tabellen und Grafiken liefern gut verstandliche Zusammenfassungen. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen am Ende jedes Abschnitts dienen der Verstandniskontrolle. Ein ausfuhrliches Literaturverzeichnis erleichtert die eigene Weiterarbeit.
Die Fallsammlung verdeutlicht die Rechtsanwendung im Bereich des Sanktionenrechts anhand von Klausurfällen, die überwiegend in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelt worden sind. Im Mittelpunkt stehen die Fragen der Strafzumessung bei der Geld- und der Freiheitsstrafe, aber auch die Nebenentscheidungen, wie sie insbesondere im Zusammenhang mit der Strafaussetzung zur Bewährung anstehen, werden behandelt. Die in den theoretischen Vorlesungen oft ungeklärte Frage, wie denn die ¿richtige" Sanktion im Einzelfall tatsächlich zu finden ist, wird in den Musterlösungen anschaulich und nachvollziehbar gemacht. Allen Musterlösungen vorangestellt ist ein Abschnitt, in dem auf die Kernprobleme des jeweiligen Falls, die Weichenstellungen und größere Zusammenhänge hingewiesen wird. Die sanktionsrechtlichen Aufgaben werden in prozessuale Fragestellungen eingekleidet, so dass nebenher auch die Kenntnisse im Bereich des Strafprozessrechts vertieft werden.
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