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Gemäß Artikel 3 Absatz 5 des Vertrages über die Europäische Union leistet die Europäische Union einen Beitrag zur "strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts". Als Völkerrechtssubjekt ist sie auch an die Normen des universellen Völkergewohnheitsrechts gebunden. Carolin Damm untersucht, inwieweit diese Normen die Rechtsbeziehungen der Europäischen Union nach außen und innen gestalten. Dabei zeigt sie, in welchem Ausmaß sie in ihren Außenbeziehungen an die Normen des universellen Völkergewohnheitsrechts gebunden ist und wie sie selbst an ihrer Entwicklung und Durchsetzung beteiligt ist. Wie gelangen diese Normen in den inneren Rechtsbeziehungen der Union zur Geltung und werden dann zur Anwendung gebracht? Zusammenfassend werden Strukturprinzipien des Zusammenspiels der Rechtsordnungen abgeleitet und in den Konstitutionalisierungsprozess der Völkerrechtsordnung eingeordnet.
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