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Masterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,15, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Grundsätzlich kann in Bezug auf Migration in der Europäischen Union zwischen interner Migration innerhalb der EU von Bürgern der Mitgliedstaaten (Freizügigkeit der Unionsbürgerinnen und -bürger) auf der einen Seite und der Migration nach oder in Europa durch Nicht-EU-Bürger (sog. Drittstaatsangehörige ) auf der anderen Seite differenziert werden. Betrachtet wird vorliegend sowohl die legale als auch die illegale Einwanderung von Drittstaatsangehörigen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also die Migration von Drittstaatsangehörigen sowohl in die Europäische Union als auch innerhalb der Europäischen Union. Die reine Binnenwanderung von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union innerhalb der Europäischen Union wird im Rahmen dieser Arbeit keiner näheren Betrachtung unterzogen.Zunächst sollen der Terminus der Migration geklärt und die historischen Wurzeln der europäischen Migration näher beleuchtet werden. Anschließend werden die Formen der europäischen Migration in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und die allgemeinen Gründe für Migration, also die Triebkräfte, die Menschen zur Migration motivieren, dargestellt.Im Anschluss erfolgt eine Definition des Begriffs ¿Asyl¿ sowie eine Darstellung der Fluchtbewegungen innerhalb Europas bzw. nach Europa. Anschließend wird die sog. Genfer Flüchtlingskonvention als Grundlage des internationalen Flüchtlingsschutzes näher beleuchtet. Dies soll dazu dienen, die Entwicklung der Asyl- und Einwanderungspolitik der Europäischen Union bis heute nachvollziehen zu können.Vor diesem Hintergrund stellt die vorliegende Arbeit, ausgehend von den historischen Grundlagen, nationalstaatliche Versuche der Steuerung der Einwanderungs- und Asylpolitik in ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, namentlich in Deutschland, Frankreich und Großbritannien in ihren Grundzügen dar. Anschließend wird die Entwicklung der Asyl- und Einwanderungspolitik der Europäischen Union seit Gründung der Europäischen Gemeinschaften bis zum Vertrag von Lissabon im Dezember 2009 und der Verabschiedung des sog. Stockholmer Programms dargelegt und erläutert sowie der Stand der zunehmenden Integration in diesem Politikbereich bewertet. Abschließend wird die Notwendigkeit eines Gesamtkonzepts in der Asyl-und Einwanderungspolitik der Europäischen Union vor dem Hintergrund der Berücksichtigung nationaler Besonderheiten im Bereich der Asyl- und Einwanderungspolitik dargestellt und kritisch diskutiert.
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