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Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges standen die Staaten Deutschland, Österreich und Italien vor der Frage, wie der Weg in die Demokratie aussehen sollte. Ein wichtiger Faktor war dabei das Staatsschutzrecht. Eng verbunden mit der Ausformung und der Umsetzung waren die Referenten der Staatsschutzabteilungen. Hilde Farthofer beschäftigt sich in ihrem Buch daher nicht nur mit den nach 1945 bzw. 1943 geltenden Staatsschutzstrafrechtsnormen und deren Umsetzung in die Praxis, sondern auch mit den Biografien der Referenten. Nicht nur die Personen im Staatsschutz, sondern auch die einzelnen innen- und außenpolitischen Gegebenheiten der Staaten spielten eine Rolle. Die Studie zeigt, dass der gewünschte, vollständige Bruch mit dem alten NS- bzw. faschistischen Strafrecht - auch bedingt durch die Personalkontinuität der Staatsschutzreferenten - nicht vollzogen wurde.
Das Phänomen organisierte Kriminalität breitet sich stetig in allen Ländern Europas aus, ebenso wie der Menschenhandel. In Italien gehören organisierte kriminelle Gruppen zur Geschichte des Landes, während Österreich ihr Vorhandensein noch in den 1990er Jahren negierte. Die Mitwirkung des Einzelnen in einer solchen Organisation und beim Menschenhandel stellt, gerade im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Konvention von Palermo und des Zusatzprotokolls gegen den Menschenhandel, die nationalen Gesetzgeber vor nicht zu unterschätzende Probleme. Ein Delikt mit zwingender Beteiligung mehrerer ist wesentlich schwieriger in die nationale Strafgesetzgebung zu implementieren als der Menschenhandel, bei dem der Einzelne für seine eigene (Teil-)Handlung zur Verantwortung gezogen werden kann.
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