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Trotz ihrer in Modellprojekten ermittelten Kooperationspotentiale wird die Mediation praktisch nicht zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten um Gesundheitsleistungen zwischen Sozialleistungsträgern und Sozialleistungsempfängern eingesetzt. Zugleich ist es aber ein Ziel des Gesetzgebers, die außergerichtliche Nachfrage nach Mediation zu fördern. Seine bisherigen Versuche basieren jedoch auf der Annahme einer rationalen Verfahrenswahl der Beteiligten. Das verkennt Verhandlungsbarrieren, welche infolge kognitiver Verzerrungen und strategischen Verhaltens entstehen. Max Georg Hügel analysiert das Steuerungsproblem der Mediation und entwirft ein verhaltensökonomisch und spieltheoretisch unterfüttertes Experimentalgesetz zu ihrer Förderung im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Bereich des Gesundheitswesens, der wettbewerbsbedingt am geeignetsten für Innovationen ist.
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