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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Seminar "Stellung der Medien im politischen System der BRD", Sprache: Deutsch, Abstract: Von den Medien gefürchtet, von den Betroffenen als Waffe genutzt ¿ die Gegendarstellung zwingt die Medien zum Abdruck der Ansicht der Betroffenen. Was für Medienmacher eher eine lästige Pflicht ist, empfinden die Bürger als angenehmes Recht. Vor allem, weil die Medien seitens des Gesetzes zu dieser Maßnahme gezwungen werden, sie also nicht in freien Stücken über Inhalt und Form entscheiden können, wird die Gegendarstellung teilweise als krasser Eingriff in die Pressefreiheit gewertet.Andererseits garantiert diese rechtliche Regelung, dass die Persönlichkeitsrechte der Bürger und Bürgerinnen gewahrt werden und speziell der Aspekt der informationellen Selbstbestimmung garantiert wird. Auch hat die Existenz der Gegendarstellung eine sichernde Funktion in Bezug zur journalistischen Qualität, regt sie doch die Journalisten zu einer ¿gründlichen und fairen Recherche¿ an. Schließlich muss der Journalist, um einer Gegendarstellung vorzubeugen, beide Parteien zum jeweiligen Fall zu Wort kommen lassen. Letzt genanntes ist ein unumstrittenes journalistisches Qualitätsmerkmal, um eine möglichst objektive und ausgewogene Berichterstattung zu ermöglichen. Nur sorgfältigste Recherche und saubere journalistische Arbeit können die Gefahr eines Gegendarstellungsanspruchs auf ein Minimum senken, wenn auch nicht immer gänzlich ausräumen. Schwierig wird dies vor allem, wenn ein Betroffener von vorneherein keine Stellung zu Vorwürfen nimmt, die seine Person betreffen. Die Wurzeln der Gegendarstellungen beruhen auf dem französischen Entwurf des ¿droit de résponse¿, der 1831 in Deutschland übernommen wurde und 1874 in den Reichspressegesetzen verankert wurde (Kapitel 2.1). Kennzeichnend für die deutsche Rechtsprechung ist seit dem letztgenannten Zeitpunkt, dass der Anspruch sich ausschließlich gegen Tatsachenbehauptungen richtet.Während die Reichspressegesetze Bundesländer übergreifend galten, ist die mediale Gesetzgebung heutzutage Ländersache. Allerdings kann sich der Anspruch auf das durch das Grundgesetz gesicherte allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen (Kapitel 2.2). Indes kann es durchaus passieren, dass unterschiedliche Landesgerichte die Rechtslage tendenziell unterschiedlich auslegen. Es heißt, einige seien Medien freundlicher, andere Medien feindlicher.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Massenmedien nehmen in der gesamten westlichen Welt mittlerweile eine, wenn nicht sogar die, zentrale ideologische Rolle im gesellschaftlichen Zusammenleben ein: ¿Die einzige vergleichbare Institution früherer Zeiten... [ist] die Kirche zu der Zeit, als der Katholizismus die einzige universale religiöse Institution darstellte.¿ Unter den Massenmedien wiederum ragte die Position des Fernsehens in den vergangenen Jahren heraus. Womöglich ist es das kennzeichnende Medium des vergangenen Jahrhunderts. Es kombinierte nicht nur die auditiven Vorteile des Radios mit visuellen Möglichkeiten von Fotografien; nein, es entwickelte diese Eigenschaften weiter: Mit dem Fernsehen entstand das bewegte Bild.Dieser Fortschritt brachte den Medienmachern natürlich die Möglichkeit, sich auf eine ganz vielfältige, neue Art und Weise an ihr Publikum zu wenden. Allerdings stellte diese Aussicht nicht nur einen Luxus dar, sondern brachte freilich auch neue Anforderungen mit sich. Es ging zum Beispiel darum, den Zuschauer über den kleinen Bildschirm möglichst stark in die abgebildete Situation hinein zu ziehen. Es ging auch darum, einen Mittelweg zu finden, zwischen Reizüberflutung und Langeweile. Wie viel auditive und visuelle Information kann den Rezipienten überhaupt zugemutet werden? Wie kann es das Fernsehen schaffen, dem ¿Zuschauer das Gefühl¿ zu geben, dass ¿er oder sie ¿dabei¿ ist¿? Dies und noch etliche andere Probleme stellten die Fernsehmacher zunächst vor schwierige Aufgaben. Mittlerweile haben sich in der Forschung respektierte Standards und Qualitätskriterien herausgebildet.Von zentralem Interesse in dieser Arbeit ist dabei der visuelle Aspekt des Fernsehens. Anhand eines Magazinbeitrags (Kapitel 2) soll untersucht werden, wie die spezielle Atmosphäre eines alten Guts, in dem neuerdings Künstler ihre Werke präsentieren, eingefangen wird und welche Formen der Darstellung dazu benutzt werden. Dabei wird eine Auswahl bestimmter Kriterien getroffen, die am stärksten die spezielle Gutshof-Atmosphäre beeinflussen. Im Rahmen dieser Arbeit muss auf ¿ zumindest in diesem Falle weniger relevante ¿ andere Kriterien verzichtet werden. Hierfür werden zunächst die theoretischen Kriterien dargestellt (Kapitel 3), anhand derer eine spätere Analyse und Auswertung erfolgen soll (Kapitel 4). So ist zwar das zentrale Interesse dieser Arbeit die Analyse der visuellen Gestaltung, doch werden zweifellos auch narrative und inhaltliche Aspekte einbezogen.
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