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Zentrale Begriffe in der Menschenrechtsdebatte, wie Wurde, Autonomie, Menschheit und Freiheit, sind zugleich charakteristisch fur die praktische Philosophie Kants. Kant nimmt bei fast allen, zum Teil kontroversen philosophischen Menschenrechtstheorien auf die eine oder andere Weise die Rolle eines bedeutenden Bezugspunkts ein. Dies gilt nicht nur fur die moralischen Begrundungstheorien, sondern auch fur die Vertreter der heute einflussreichen Politischen Konzeption"e; der Menschenrechte, die auf eine unmittelbare moralische Rechtfertigung der Menschenrechte verzichten. Es fragt sich jedoch sowohl in systematischer wie ideengeschichtlicher Hinsicht, ob und wenn ja, inwieweit das heutige Verstandnis von Menschenrechten Kant zu verdanken ist. Lasst sich die verbreitete Meinung, dass Kants Gedanken die systematisch angemessensten fur eine Begrundung der Menschenrechte sind, bestatigen? Und worin bestehen die Schwierigkeiten oder auch die vernachlassigten Potenziale der Philosophie Kants fur die aktuelle Menschenrechtsdebatte?
Die normative Geltungsabhangigkeit des allgemeinen Rechtsprinzips aus der Rechtslehre vom kategorischen Imperativ aus den zwei ethischen Grundlagenschriften Kants kann zweifach angezweifelt werden: Zum einen bleibt das allgemeine Rechtsprinzip dem Motiv der Adressaten gegenuber indifferent; dieses ist aber in der grundlegenden Theorie der Moralitat der Grundlagenschriften gerade ausschlaggebend. Zum anderen ist fur Kant das allgemeine Rechtsprinzip analytisch mit einer auerlichen Zwangsbefugnis verbunden; dies scheint sogar im Gegensatz zu dem auf Selbstverpflichtung gegrundeten kategorischen Imperativ zu stehen. Wie ist nun das Verhaltnis zwischen dem kategorischen Imperativ und dem allgemeinen Rechtsprinzip zu verstehen? Worin genau bestehen die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede beider Prinzipien? Die Untersuchung macht deutlich, dass die Beantwortung dieser Fragen ohne das Heranziehen einiger Grundmomente des kritischen Idealismus unterbestimmt bleibt. Sie zeigt, dass das allgemeine Rechtsprinzip in aller Konsequenz aus der Moraltheorie der Grundlagenschriften heraus entwickelt wird, und legt auf der Grundlage transzendentalkritischer Momente dar, warum und worin sich dieses Prinzip vom kategorischen Imperativ abhebt.
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