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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Rechtsinstitut der umsatzsteuerlichen Organschaft besteht seit 1934 in praktisch unveränderter Form und gehört damit zu den beständigsten Rechtsinstituten des deutschen Steuerrechts. Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG vor, wenn eine juristische Person (Organgesellschaft) nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen (Organträger) eingegliedert ist. Auch wenn das Rechtsinstitut der umsatzsteuerlichen Organschaft bereits seit 1934 besteht, heißt das nicht, dass alle Fragestellungen in diesem Zusammenhang abschließend geklärt sind. So ergeben sich z. B. in jüngster Zeit BFH-Entscheidungen im Zusammenhang mit der organisatorischen Eingliederung. Diese müssen von Unternehmen entsprechend umgesetzt werden, damit es nicht zur Gefährdung von bestehenden Organschaften kommt.Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der umsatzsteuerlichen Organschaft im Speziellen bei Kreditinstituten.Die Ausgangsumsätze von Kreditinstituten gehören überwiegend zu den steuerbefreiten Umsätzen nach § 4 Nr. 8 UStG. Das deutsche Steuerrecht sieht in diesem Zusammenhang einen Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG vor. Für Kreditinstitute bedeutet dies im Zweifel hohe Kostenbelastungen, die es zu vermeiden gilt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und inwieweit sich eine Vorteilhaftigkeit für Kreditinstitute bei Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft ergibt.Die vorliegende Arbeit soll einen Einblick in die wesentlichen Voraussetzungen der Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft geben und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sowie Auswirkungen auf Kreditinstitute darstellen.
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