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Den EU-Binnenmarkt zu schützen ist fundamentale Grundvoraussetzung für die Existenz und den Fortbestand der Europäischen Union. Im Lichte dessen wurde am 14. Dezember 2022 die VO 2560/2022 zur Regulierung verzerrender drittstaatlicher Subventionen auf dem EU-Binnenmarkt erlassen. Sie trat im Januar 2023 in Kraft. Das neue Regelungsregime ist dabei ein Novum; überwindet es bisherige klassische dogmatische Grenzen auf EU-Ebene, verbindet klassisch kartellrechtliche Elemente, Elemente des EU-Beihilferechts, des EU-Vergaberechts und des EU-Außenwirtschaftsrechts mit dem Ziel, den EU-Binnenmarkt robuster gegenüber Verzerrungen durch drittstaatliche Subventionen zu machen. Die vorliegende Untersuchung macht es sich zur Aufgabe, die neue Verordnung umfassend auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne der aufzuzeigenden Problemstellung hin zu untersuchen. Dabei liegt den Ausführungen insgesamt die These und deren Überprüfung zugrunde, dass die Verordnung zukünftig keine, wie teilweise gefordert, faktisch völlige Gleichbehandlung zwischen mitgliedstaatlichen Beihilfen und drittstaatlichen Subventionen sichert, die Verordnung gleichwohl aber zum Schutz fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Binnenmarkt beitragen wird.
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