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Fachbuch aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, , Veranstaltung: Arbeitsschutzmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Das NRW-Arbeitsschutzkonzept unter dem Motto "Wandel gestalten - gesünder arbeiten" forderte dazu auf, neue Wege zu beschreiten. Das NRW-Profil in Sachen Arbeitsschutz lautet: weniger Verwaltung, mehr Dienstleistung, weniger Arbeitsschutzpolitik, mehr Arbeitsgestaltungspolitik. Dazu verlangt das Konzept ein einheitliches Verständnis darüber, welches Wissen über das Arbeitsschutzsystem in NRW erforderlich ist, um es wirksam zu steuern. "Wer benötigt welches Wissen? Aus welchen Informationen und Daten kann dieses Wissen erzeugt werden? Diese Fragen sind zu klären. Das Prinzip lautet: Das Richtige richtig tun! Der Aufbau eines Arbeitsschutzcontrollings, das die Statusanalyse in ihrer bisherigen Form ablöst, wird eine vorrangige Aufgabe der kommenden Jahre sein. Dabei kann auf Fachwissen und Strukturen zurückgegriffen werden, die bei der Erstellung der Statusanalyse aufgebaut worden sind."Um systematische strategische Lösungen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erlangen, forderte die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister die Verbesserung der Datenlage für ein Arbeitsschutz-Controlling. Die Abhandlung geht der Grundsatz-Frage nach, ob ein solches Arbeitsschutz-Controlling überhaupt entwickelt und implementiert werden kann.
Diskussionsbeitrag / Streitschrift aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: ohne, Universität Passau (Philosophische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Schlagzeilen in den Medien waren nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts recht gleichlautend: 'Die NPD ist verfassungsfeindlich ¿ wird aber nicht verboten.' Oder: 'NPD verfassungsfeindlich, aber erlaubt¿'Der Urteilsspruch irritierte ganz erheblich. Wie kann eine Partei formal legal bleiben, wenn deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt wurde? Folgt das Verbot, genauer gesagt die Auflösung einer Partei, nicht automatisch mit Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit? Wer verfassungsfeindlich ist, stellt sich also nicht gegen die Verfassung und ist somit nicht auch verfassungswidrig? Der Beelzebub scheint wie so oft im Detail zu stecken - und das Detail wird in diesem Beitrag expliziert.(Im Text sind einige überflüssige Trennungen enthalten. Diese stammen aus der Umformatierung des Textes durch den Verlag und sind von Autor nicht beeinflussbar. )
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