Gør som tusindvis af andre bogelskere
Tilmeld dig nyhedsbrevet og få gode tilbud og inspiration til din næste læsning.
Ved tilmelding accepterer du vores persondatapolitik.Du kan altid afmelde dig igen.
Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese wissenschaftliche Ausarbeitung setzt sich mit den Kerngedanken der außensteuerlichen Hinzurechnungsbesteuerung als grenzüberschreitende Missbrauchsvermeidungsvorschrift auseinander. Missbrauch kann nur dort stattfinden, wo die rechtlichen Grenzen erreicht oder gar überschritten werden. Diesen Umstand erkannte der deutsche Gesetzgeber bereits in den frühen 1970er Jahren im Kontext der internationalen Einkünfteverlagerung ins niedrigbesteuernde Ausland durch Beteiligung an intransparenten Gesellschaftenkung die beteiligten Steuerpflichtigen vollumfänglich. Durch die bis heute dürftigen und punktuellen Anpassungen des AStG an das Zeitgeschehen der letzten Jahrzehnte war eine zum jetzigen Rechtsstand angebrachte Renaissance der Hinzurechnungsbesteuerung nie notwendiger denn je.Die Hinzurechnungsbesteuerung erfährt erhebliche Relevanz, bedingt durch die zunehmende Aktualität und Nähe, da in Zeiten immer rascher wachsender Digitalisierung und Globalisierung sich Investitionsvorhaben rasant über die Staatsgrenzen hinaus erstrecken. Fraglich ist jedoch, welcher Steuerpflichtige sich über die daraus resultierenden steuerlichen Rechtsfolgen bewusst ist, hält er doch oftmals nur eine Kleinstbeteiligung. Ist er sich über die Entfachung eines komplexen Besteuerungsregimes nicht nur bei seiner eigenen Person, sondern auch bei allen weiteren Beteiligten bewusst? Daneben sollen im Gang dieser Untersuchung Antworten auf weitere Fragen gegeben werden: Ist die Hinzurechnungsbesteuerung eine faire und angemessene Lösung, die ihre Rechtfertigung in der Vermeidung der Verlagerung inländischen Steuersubstrats findet, oder verfehlt sie de lege lata ihre ursprünglich intendierte Zielsetzung? Kann bei jeder Beteiligung grundsätzlich ein Missbrauchsgedanke unterstellt werden, selbst wenn die beteiligten Steuerpflichtigen sich nicht kennen und eine rein zufällig zusammengestellte Anteilseignerschaft bilden? Kann eine Niedrigsteuerschwelle von 25 % sachgerecht sein, obwohl noch vor Verabschiedung der Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags durch das BEPS-UmsG und derzeit bei sehr niedrigem Hebesatz Deutschland selbst als Niedrigsteuerland qualifiziert? Ist die Diskriminierung des Outbound- gegenüber des Inbound-Falls insbesondere im Hinblick der unionsrechtlich verbürgten Grundfreiheiten vertretbar?
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Arbeit wird untersuchen, ob die angestrebte Reform i.d.F. des Regierungsentwurfs den Zielsetzungen gerecht wird und nach Reformierung weiterhin ein Anreiz für Steuerpflichtige besteht mittelbar über Investmentfonds in Vermögensgegenstände zu investieren, oder alternativ die Direktanlage vorzuziehen ist. Hierzu wird in Kap. 2 zunächst ein Einblick in die Besteuerung der direkten Aktienanlage basierend auf dem Einkommensteuerrecht gewährt. Kap. 3 führt in die Grundgedanken von Investmentfonds ein, mit deren verschiedenen Möglichkeiten von Kapitalanlagegesellschaften und dem Investmentdreieck als zivilrechtliche Konzeption von Investmentfonds, um schließlich in Kap. 4 und 5 den Anwendungsbereich des InvStG sowie die darauf basierende Besteuerung auf Fondseingangs- und Fondsausgangsseite darzulegen. Mit Kap. 6 beginnt dann die Vorstellung der Reformierung des Investmentsteuerrechts, mit historischer Vorgeschichte und derzeitigem Gesetzgebungsverfahren, bei der auch die antizipierten Auswirkungen als quantitative Größen herangezogen werden. Die Handlungsfelder, die eine grundlegende Reformierung des InvStG als notwendig erachten lassen, werden mit deren Kernproblematik in Kap. 7 erläutert sowie geplante Lösungsansätze gem. Regierungsentwurf vorgestellt und abschließend kritisch gewürdigt, um in Kap. 8 die geplante zukünftige Besteuerung nach InvStRefG-E zu skizzieren. Abschließend wird in Kap. 9 eine kritische Würdigung insgesamt der Reformierung des Investmentsteuerrechts vorgenommen.Das derzeitige InvStG i.d.F. nach dem AIFM-StAnpG weist einen hohen Grad an Komplexität auf. Verursacht wird dieser Zustand durch das sog. Transparenzprinzip, das das Investmentsteuerrecht prägt. Ziel des Transparenzprinzips ist es, die Besteuerung des Direktanlegers mit der des Fondsanlegers, der in gleiche Vermögensgegenstände investiert, anzugleichen, oder zumindest nicht schlechter zu stellen. Durch etwaige Modifikationen der letzten Jahre konnte die Gestaltungsanfälligkeit, die der Transparenzgedanke birgt, nicht unterbunden werden. Der Gesetzgeber reagierte in der Vergangenheit fallweise mit punktuellen Korrekturen im Rahmen von Schadensbegrenzungen. Die eigentlichen Ursachen konnte er damit nicht beheben. Deshalb soll nun durch die große Reformierung die transparente Besteuerung für Publikumsfonds abgeschafft und zwei voneinander unabhängige Besteuerungssysteme eingeführt werden.
Tilmeld dig nyhedsbrevet og få gode tilbud og inspiration til din næste læsning.
Ved tilmelding accepterer du vores persondatapolitik.