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In kartellrechtlicher Hinsicht sind die Behandlungsmethoden der EU durch die Überbrückung zwischen Kartellverbot und Fusionskontrolle zu charakterisieren. Im Vergleich dazu wurde in China ein Prüfsystem über Gemeinschaftsunternehmen bis jetzt noch nicht vollständig entwickelt. In dieser Arbeit wird geklärt, wie die Prüfung des Gemeinschaftsunternehmens in China erfolgen kann. Die Einzelheiten werden nach Aufgreif- und Eingreifkriterien dargestellt, um herauszufinden, ob, wie in der EU, die Klassifikation zwischen Voll- und Teilfunktionsgemeinschaftsunternehmen notwendig ist sowie in welcher Konstellation ein Gemeinschaftsunternehmen einer Doppelkontrolle unterliegt. Es wird weiterhin geprüft, welche Gemeinschaftsunternehmen allein in den Anwendungsbereich des Kartellverbots fallen.
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