Bag om Zum Sinngedicht von Gottfried Keller
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Germanistik - Neuere Deutsche Literatur, Note: 1, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Gottfried Keller "Das Sinngedicht", Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem 9.Kapitel aus Gottfried Kellers ¿Sinngedicht¿.
Die Novelle ¿Die Arme Baronin¿ wird eingehend interpretiert und an möglichen Textstellen
mit der Figur der Regine aus dem 8. Kapitel verglichen.
Die Fragestellung hierbei ist, inwieweit Keller die beiden oberflächlich betrachtet ähnlichen
Novellen dem Leser differenziert darlegt. Die Novelle beginnt mit einem einleitenden Satz des neutralen Erzählers, der alle
Informationen beinhaltet, die der Leser benötigt, um sich von der Situation ein Bild machen
zu können. Es wird ¿Brandolf, ein junger Rechtsgelehrter¿ (Keller, S.121) vorgestellt, ebenso
die auf der Treppe kauernde Baronin und die Handlung, die beide zum ersten Mal
zusammengeführt. Der Leser wird in die Szene hineingestoßen und hat durch diesen
unmittelbaren Handlungseinstieg sofort die Bilderfolge vor Augen, wie Brandolf mit
errötetem Gesicht die Treppe hinaufjagt und dabei unabsichtlich eine weibliche Person,
welche Messer an der Treppe blank scheuert (vgl.), umstößt. Ähnlich dem Reginekapitel
lernen sich die beiden Hauptcharaktere auf einer Treppe kennen, somit gewinnt das Wort
Treppenheirat einen doppeldeutigen Sinn. Spannung wird aufgebaut, denn der Leser fragt
sich, welche Reaktion nun folgen wird. Das vermeintliche Dienstmädchen sticht Brandolf mit
dem Messer in die Ferse, woraufhin dieser sich noch einmal umblickt und das zornrote,
jugendliche Gesicht einer Frau erblickt (vgl.).
Über Ort und Zeit werden nur vage Angaben gemacht, die Lokalität ist das Haus einer
befreundeten Familie Brandolfs (vgl.) , die Zeit ist in den Sommermonaten einzuordnen, da
im Folgenden die Familie im September nach Italien reist (Keller, S.124). Konkrete Angaben
bezüglich der Stadt oder des Jahres werden nicht angegeben. Ebenso ist der Wohnsitz des
später auftretenden Vaters im realistischen Sinne klassisch enthoben, die Rede ist nur von der
¿Provinz¿ (Keller, S. 149) oder dem ¿Gut¿ (Keller, S. 155).
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