Bag om Beteiligungsrechte des Betriebsrates ausserhalb der Betriebsverfassung
Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer regelt das Betriebsverfassungsgesetz. Darin ist die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Belegschaften, Betriebsrat, Gewerkschaften und Vereinigungen des Arbeitgebers festgelegt. Es beinhaltet die Regelungen von der Wahl des Betriebsrats als Interessenvertretung der Arbeitnehmer über seine Aufgaben bis zu seinen Rechten. Geregelt werden darin im Einzelnen Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats.Neben den Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz sind in zahlreichen anderen Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen Rechte und Pflichten des Betriebsrates geregelt bzw. dessen Einbeziehung vorgesehen. In verschiedenen Gesetzen wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die entsprechenden gesetzlichen Normen nicht die sonstigen Mitwirkungsrechte des Betriebsrates beeinträchtigt werden.Nachfolgend wird eine neue Übersicht veröffentlicht, die nach Sachgebieten geordnet den wesentlichen Regelungsinhalt darstellt. Die Kenntnisse dieser gesetzlichen Bestimmungen sind nicht nur deshalb notwendig, um etwaige Gesetzesverstöße zu vermeiden, sondern vielmehr auch, um durch die Kenntnis und Befolgung der entsprechenden Vorschriften dem Ziel einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit näher zu kommen.
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