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Der Begriff des leitenden Angestellten ist gesetzlich nicht einheitlich definiert. Einigkeit besteht dahingehend, dass ein leitender Angestellter auf Grundlage eines Arbeitsvertrages tätig ist und für den Arbeitgeber unternehmerische Funktionen in eigener Verantwortung und mit einem erheblichen eigenen Entscheidungsspielraum übernimmt. Angesichts dieser Zwitterstellung stellt sich die Frage nach der Haftung des leitenden Angestellten. Anna Kuhn untersucht, ob das Arbeitnehmerprivileg und die Business Judgment Rule jeweils auf leitende Angestellte Anwendung finden und in welchem Verhältnis diese Haftungsbeschränkungen zueinander stehen. Anschließend analysiert sie, ob eine Pflicht oder eine Obliegenheit zum Abschluss einer D&O-Versicherung besteht und ob sich das (Nicht-)Bestehen der Versicherung auf die Haftung auswirkt.
Die umstrittene Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat den Europäischen Verfassungsgerichtsverbund vor eine Zerreißprobe gestellt. Wer kontrolliert die EZB, die unabhängigste Notenbank der Welt? Die verschiedenen gerichtlichen Verfahren gegen unkonventionelle geldpolitische Maßnahmen der EZB nimmt Sara Elisa Dietz zum Anlass, sich umfassend mit den unionsrechtlichen Grundsätzen europäischer Geldpolitik auseinanderzusetzen. Die Unabhängigkeit der EZB ist Dreh- und Angelpunkt für die Frage, wie weit eine rechtliche Einhegung und gerichtliche Kontrolle gehen darf und muss. Dabei spielen die makroökonomischen Wirkungsweisen des Zentralbankhandelns eine entscheidende Rolle. Die Autorin verbindet daher den juristischen mit dem ökonomischen Diskurs, um für die Praxis handhabbare und den makroökonomischen Gegebenheiten Rechnung tragende rechtliche Maßstäbe zu entwickeln.
The public policy exception has often been relied on by national courts in India and other jurisdictions as a grounds for refusing enforcement of foreign arbitral awards. In this context the exception has been given varying interpretations. This book deals with the question of whether the scope of the public policy exception as a grounds for refusing enforcement should be legislatively defined, or rather left to judicial interpretation. It does this by using recent amendments to the Indian arbitration law as an example, and conducting comparative law research with approaches taken in both major common and civil law jurisdictions. It then evaluates the benefits - disadvantages- and the rationale for having such a definition. It finally evaluates what should be the ideal statutory scope of the exception.
Die umfassende Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten im internationalen Kontext wird zuweilen als Überlassung und nicht als Übertragung interpretiert. Dies kann nach deutschem Einkommenssteuerrecht zu ungewollten Ergebnissen für den Vergütungsschuldner führen. Im Rahmen einer dogmatischen Analyse setzt sich der Autor mit den Auswirkungen urheberrechtlicher Vorschriften, die auch bei vollständiger Einräumung von Nutzungsrechten einen Verbleib von Rechten beim Urheber begründen, auf die einkommenssteuerrechtliche Bewertung ebensolcher Rechteeinräumungen auseinander. Bei der Untersuchung stellt der Autor klassische urheberrechtliche Werke und Computerprogramme gegenüber, um die Analyse des Rechteverbleibs zu veranschaulichen.
A successful business deal maximizes value for all parties. Drawing on diverse case studies and decades of experience, Michael Klausner and Guhan Subramanian show how contracting parties can reach that goal through rigorous attention to incentives, information asymmetries, exit terms, moral hazard, and opportunism.
Die Arbeit untersucht, ob die Fragmentierung des Kapitalmarktrechts, die Folgen der Finanzmarktkrise und die Behavioral Finance-Forschung eine Modernisierung des Anlegerleitbildes für einen wirksamen Schutz des Privatanlegers erforderlich machen. Hierzu überprüft der Autor, ob de lege lata ein Anlegerleitbild besteht, das Gesetzgebung und Rechtsprechung allgemein anerkennen. Er postuliert de lege ferenda ein positiv definiertes Anlegerleitbild, das sich so lange an den Eigenschaften des homo oeconomicus orientiert bis diese durch empirische Forschung widerlegt werden. Zudem analysiert der Autor die gesetzlichen Anlegerschutzstrategien der Information, der Haftung und der Aufsicht, ob sie bereits Elemente eines modernen Anlegerleitbildes berücksichtigen oder künftig berücksichtigen sollten.
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