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Am 25.05.2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Mit Artikel 15 DSGVO wurde ein Auskunftsrecht für betroffene Personen hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch einen Verantwortlichen verarbeitet werden, eingeführt. Bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten der DSGVO entstanden ¿ insbesondere auch im arbeitsrechtlichen Kontext ¿ grundsätzliche Fragestellungen zur rechtlichen Reichweite und praktischen Umsetzung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO. Unter Heranziehung der aktuell existierenden Rechtsprechung sowie Meinungen innerhalb der juristischen Literatur setzt sich der Autor vertieft mit diesen grundsätzlichen Fragestellungen auseinander. Ziel des Autors war es hierbei, die juristische Methodik mit stetigem Blick auf eine praxisfreundliche Lösungsfindung anzuwenden.
Gegenstand der Arbeit ist der Informationsfluss und die damit verbundene Frage nach dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei Tarifverhandlungen. Exemplarisch werden anhand der Verhandlung eines Sanierungstarifvertrags potentielle Restriktionen der Informationsweitergabe an Gewerkschaft und Arbeitgeberverband untersucht. Dabei wird die Due Diligence bei Unternehmenskäufen als Referenzmaterie herangezogen. Es wird beleuchtet, ob die dort geltenden Weitergabebeschränkungen übertragbar sind. Die Arbeit widmet sich zudem der Frage, wie Arbeitgeberverband und Gewerkschaft mit den offengelegten Informationen umgehen müssen. Sind die Sozialpartner dazu verpflichtet, besondere organisatorische Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit zu ergreifen?
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