Bag om Die Prozesse gegen die RAF Terroristen
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: Sehr gut, Université de Fribourg - Universität Freiburg (Schweiz), Sprache: Deutsch, Abstract: Während der juristischen Aufarbeitung des ¿Deutschen Herbst¿ anlässlich dieser Arbeit bin ich zur für mich erstaunlichen Einsicht gekommen, dass die vorhandene Literatur zu einem sehr grossen Teil in irgendeiner politischen Couleur ¿eingefärbt¿ ist. Eine objektive Betrachtung des Prozesses und damit eine gänzlich nüchterne Beurteilung bzw. Aufarbeitung der damaligen Ereignisse scheint auch mehr als 30 Jahre später schwierig zu sein. Diesen Anspruch muss die vorliegende Arbeit m.E. aber auch nicht per se erfüllen. Die Deutsche Justiz sah sich in den Jahren 1974 bis 1977 mit Fragen konfrontiert, die sie nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes wohl bereits im Fundus der Geschichte entsorgt hatte. Das Studium der vorhandenen Literatur hat für mich gezeigt, dass i.c. Staat und Justiz wohl bisweilen selber überfordert gewesen sind und die Personen der RAF mit jenen Waffen geschlagen hat, die die nämlichen selber in den Kampf mitbrachten: Mit brachialer und teils unmenschlicher Gewalt. Ganz offensichtlich wurden in den Prozessen gegen die beschuldigten Mitglieder und Mitläufer der RAF andere Regeln angewendet, als in konventionellen Gerichtsverfahren .
Die bisher klare und unverrückbare Gewaltentrennung zwischen Politik und Justiz wurde durchlässig und der Staat bediente sich seines einflussreichsten Instruments zur Bekämpfung des RAF Terrorismus; der Polizei. Interessant ist, dass sich die vorliegende Literatur praktisch durchwegs (zumindest implizit) kritisch zur Einmischung der Politik äussert. Neben der immer fliessender werdenden Grenze zwischen Justiz und Politik ist auch festzustellen, dass RAF Mitglieder sehr oft im bereits im Vorfeld des Prozesses öffentlich vorverurteilt wurden. Die Frage, ob die Justiz dem Druck der Politik überhaupt standhalten mochte ist m.E. sehr berechtigt und lässt zumindest Zweifel aufkommen, dass ein objektiv fairer Prozess überhaupt möglich gewesen ist. Immer wieder finden sich in der Literatur (zynische) Hinweise, die eine Ähnlichkeit zwischen den RAF Prozessen und denjenigen vor den nationalsozialistischen Volksgerichten herleiten wollen. Es ist keine Frage, dass dieser Vergleich an den Haaren herbeigezogen ist und doch entsteht manchmal der fahle Nachgeschmack, dass die Deutsche Öffentlichkeit sich sehr schwer getan hat im Umgang mit den Exponenten der RAF bzw. mit dem Prozess gegen nämliche.
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