Bag om Problematik Von Mehrheitsklauseln Im Gesellschaftsrecht
Examensarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Universität Bayreuth, Veranstaltung: Vertragsgestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Konflikte zwischen Mehrheit und Minderheit gehören zu den Grundproblemen des Gesellschaftsrechts. Dies gilt sowohl für Personengesellschaften als auch für Kapitalgesellschaften . Wesentliche Unterschiede bestehen jedoch in der gesetzlichen Ausgangslage dieser beiden Gesellschaftsformen, v.a. im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Mehrheit und Minderheit. Während bei Kapitalgesellschaften kraft Gesetzes das Mehrheitsprinzip gilt und zum Schutze der Minderheit vor der Mehrheit eine Vielzahl von Vorschriften vorgesehen sind, stellt sich die Situation im Personengesellschaftsrecht grundlegend anders dar. Hier geht das Gesetz grds. davon aus, dass alle Beschlüsse der Gesellschafter einstimmig gefasst werden und verzichtet dabei weitestgehend auf einen gesetzlichen Minderheitenschutz . Das Einstimmigkeitsprinzip wird jedoch oftmals den Erfordernissen nach einem flexiblen Beschlussverfahren nicht gerecht. Daher sehen Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften regelmäßig Mehrheitsklauseln vor.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem daraus erwachsenden Spannungsverhältnis zwischen Minderheitenschutz und Mehrheitsmacht im Personengesellschaftsrecht. Dabei wird mit der Mehrheitsklausel die Legitimationsgrundlage des Mehrheitsbeschlusses untersucht. Auf Fragen, die mit dem konkreten Mehrheitsbeschluss einhergehen, wird daher nur am Rande eingegangen. Das Ziel der Arbeit ist es, den Bedeutungsgehalt der Mehrheitsklausel herauszuarbeiten, die im Wesentlichen ungeschriebenen Schranken der Mehrheitsmacht auf Klauselebene zu nennen, zu untersuchen und die aus ihnen für die Mehrheitsklausel folgenden Gestaltungsfaktoren zu bezeichnen und zueinander ins Verhältnis zu setzen, um eine diesen gerecht werdende Gestaltungsmöglichkeit aufzuzeigen.
Vis mere