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Verhandlungen Des Siebenundzwanzigsten Deutschen Juristentages - Bog

- Gutachten

Bag om Verhandlungen Des Siebenundzwanzigsten Deutschen Juristentages

Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Gutachten. -- XV. Gutachten des Herrn Privatdozenten Dr. Dade über die Frage: Empfiehlt eS sich, gesetzliche Vorschriften zwecks Befreiung des Grund und Bodens von den darauf hastenden Lasten und Schulden zu treffen und eine Verschuldungsgrenze festzusetzen -- XVI. Gutachten des Herrn Direktors der Gothaer LebensversicherungSBank a. G. Dr. Samwer zu Gotha über die Frage: Wie weit ist bei Versicherungsverträgen die Vertragsfreiheit durch zwingende Rechtssatze zu Gunsten deS Versicherten einzuschränken? -- XVII. Gutachten des Herrn Medizinalrats Dr. Leppmann, Königl. Kreisarztes und I. ArzteS an der Königl. Strafanstalt Moabit und der damit verbundenen Jrrenbeobachtungsanstalt, über: Die strafrechtliche Behandlung der geistig Minderwerten -- Vorschläge der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages für die Art der Anführung von Rechtsquellen, Entscheidungen und wiffenschaftlichen Werken -- Die Arbeit des Deutschen Juristentages an der Reform deS Strafrechts seit dem Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches -- Übersicht -- I. Grundsätze für die Revision des Strafgesetzbuchs. Nach welchen Grundsätzen ist die Revision des StGB, in Ans» sicht zu nehmen? -- IL Geistig Minderwerte. Die strafrechtliche Behandlung der geistig Minderwerten. -- III. Jugendliche. Die strafrechtliche Behandlung der jugendlichen Personen. -- IV. Dolus eventualis. Die Behandlung des dolus eventualis im Strafrecht und Strafprozeß. -- V. Versuch. Zst der beendigte Versuch im StGB, beizubehalten, und ist event, dabei die freiwillige Verhinderung der Vollendung als Strafaufhebungsgrund anzuerkenne»? -- VI. Vollstreckung der Freiheitsstrafen. Empfiehlt sich die Einführung von Verschärfungen der Freiheitsstrafen im Stirne deS österreichischen Entwurfs? -- VII. Bedingte Verurteilung. Zst die bedingte Verurteilung im Straftecht einzuführen? -- VIII. Vorläufige Entlassung. Empfiehlt sich nach den bisherigen Erfahrungen eine Änderung der Bestimmungen über daS Beurlaubungssystem im Strafvollzüge? -- IX. Bedingte Begnadigung. Empfiehlt sich der Vorschlag bedingter Begnadigung für den Fall der Auswanderung? -- X. Deportation -- XI. Geld- und Freiheitsstrafe -- XII. Vollstreckung der Geldstrafen. Empfiehlt sich hinsichtlich der Geldstrafen a) die Zulassung und Begünstigung deS freiwilligen Adderdienens derselben? b) die Androhung des erzwungenen AbverdienenS in einer Anstalt (Arbeitshaus) für deu Fall, daß der Mangel guten Willens zur Tilgung der Strafe ftpgestellt ist? -- XIII. Verjährung der Strafverfolgung. Soll zur Verjährung der Strafverfolgung der bloße Ablauf einer gesetzlich bestimmten Zeit seit Verübung der Straftat genügen? oder soll die Verjähmng auch noch an andere Bedingungen geknüpft werden? -- XIV. Internationales Strafrecht. Sind gleiche Grundsätze de8 internationalen Strafrechts für die europäischen Staaten avznstreben? und eventuell welche? -- XV. Antrags-Verbrechen und Vergehen. Empfiehlt sich eine Beschränkung der Antrags - Verbrechen und Vergehen des deutschen StGB.? -- XVI. Privatklage. Erscheint es angemeffen, die Prinzipale Privatklage auf die Körperverletzungen des § 223a StGB., sowie auf Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch auszudehnen? -- XVII. Meineid. Ist die Bestimmung deS 8 153 des StGB, dahin abzuäudern, daß die Strafandrohung fich auf alle von einer inständigen Behörde erhobenen Eide erstreckt? -- XVIII. Fahrlässige falsche eidliche Aussage. Soll die Strafbarkeit der fahrlässigen falschen eidlichen Aussage vor Gericht im deutschen Rechte beibehalteu, im österreichischen Rechte eingeführt werden? -- XIX. Konkurs Soll im Falle der Begünstigung von Gläubigern zwischen der Zahlungseinstellung nnd der Konkurseröffnung eine Strafbarkeit des Cridars beziehungsweise des begünstigten Gläubigers eiutreten? -- XX. Aktiengesellschaft. Ist das Verschweigen eines GmndgewinneS bei Gründung einer Aktiengesellschaft als Betrug den ersten Aktienzeichnern o

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  • Sprog:
  • Tysk
  • ISBN:
  • 9783112341193
  • Indbinding:
  • Hardback
  • Sideantal:
  • 496
  • Udgivet:
  • 31. december 1904
  • Udgave:
  • 2020
  • Størrelse:
  • 234x156x32 mm.
  • Vægt:
  • 948 g.
  • 2-3 uger.
  • 14. december 2024

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Beskrivelse af Verhandlungen Des Siebenundzwanzigsten Deutschen Juristentages

Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Gutachten. -- XV. Gutachten des Herrn Privatdozenten Dr. Dade über die Frage: Empfiehlt eS sich, gesetzliche Vorschriften zwecks Befreiung des Grund und Bodens von den darauf hastenden Lasten und Schulden zu treffen und eine Verschuldungsgrenze festzusetzen -- XVI. Gutachten des Herrn Direktors der Gothaer LebensversicherungSBank a. G. Dr. Samwer zu Gotha über die Frage: Wie weit ist bei Versicherungsverträgen die Vertragsfreiheit durch zwingende Rechtssatze zu Gunsten deS Versicherten einzuschränken? -- XVII. Gutachten des Herrn Medizinalrats Dr. Leppmann, Königl. Kreisarztes und I. ArzteS an der Königl. Strafanstalt Moabit und der damit verbundenen Jrrenbeobachtungsanstalt, über: Die strafrechtliche Behandlung der geistig Minderwerten -- Vorschläge der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages für die Art der Anführung von Rechtsquellen, Entscheidungen und wiffenschaftlichen Werken -- Die Arbeit des Deutschen Juristentages an der Reform deS Strafrechts seit dem Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches -- Übersicht -- I. Grundsätze für die Revision des Strafgesetzbuchs. Nach welchen Grundsätzen ist die Revision des StGB, in Ans» sicht zu nehmen? -- IL Geistig Minderwerte. Die strafrechtliche Behandlung der geistig Minderwerten. -- III. Jugendliche. Die strafrechtliche Behandlung der jugendlichen Personen. -- IV. Dolus eventualis. Die Behandlung des dolus eventualis im Strafrecht und Strafprozeß. -- V. Versuch. Zst der beendigte Versuch im StGB, beizubehalten, und ist event, dabei die freiwillige Verhinderung der Vollendung als Strafaufhebungsgrund anzuerkenne»? -- VI. Vollstreckung der Freiheitsstrafen. Empfiehlt sich die Einführung von Verschärfungen der Freiheitsstrafen im Stirne deS österreichischen Entwurfs? -- VII. Bedingte Verurteilung. Zst die bedingte Verurteilung im Straftecht einzuführen? -- VIII. Vorläufige Entlassung. Empfiehlt sich nach den bisherigen Erfahrungen eine Änderung der Bestimmungen über daS Beurlaubungssystem im Strafvollzüge? -- IX. Bedingte Begnadigung. Empfiehlt sich der Vorschlag bedingter Begnadigung für den Fall der Auswanderung? -- X. Deportation -- XI. Geld- und Freiheitsstrafe -- XII. Vollstreckung der Geldstrafen. Empfiehlt sich hinsichtlich der Geldstrafen a) die Zulassung und Begünstigung deS freiwilligen Adderdienens derselben? b) die Androhung des erzwungenen AbverdienenS in einer Anstalt (Arbeitshaus) für deu Fall, daß der Mangel guten Willens zur Tilgung der Strafe ftpgestellt ist? -- XIII. Verjährung der Strafverfolgung. Soll zur Verjährung der Strafverfolgung der bloße Ablauf einer gesetzlich bestimmten Zeit seit Verübung der Straftat genügen? oder soll die Verjähmng auch noch an andere Bedingungen geknüpft werden? -- XIV. Internationales Strafrecht. Sind gleiche Grundsätze de8 internationalen Strafrechts für die europäischen Staaten avznstreben? und eventuell welche? -- XV. Antrags-Verbrechen und Vergehen. Empfiehlt sich eine Beschränkung der Antrags - Verbrechen und Vergehen des deutschen StGB.? -- XVI. Privatklage. Erscheint es angemeffen, die Prinzipale Privatklage auf die Körperverletzungen des § 223a StGB., sowie auf Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch auszudehnen? -- XVII. Meineid. Ist die Bestimmung deS 8 153 des StGB, dahin abzuäudern, daß die Strafandrohung fich auf alle von einer inständigen Behörde erhobenen Eide erstreckt? -- XVIII. Fahrlässige falsche eidliche Aussage. Soll die Strafbarkeit der fahrlässigen falschen eidlichen Aussage vor Gericht im deutschen Rechte beibehalteu, im österreichischen Rechte eingeführt werden? -- XIX. Konkurs Soll im Falle der Begünstigung von Gläubigern zwischen der Zahlungseinstellung nnd der Konkurseröffnung eine Strafbarkeit des Cridars beziehungsweise des begünstigten Gläubigers eiutreten? -- XX. Aktiengesellschaft. Ist das Verschweigen eines GmndgewinneS bei Gründung einer Aktiengesellschaft als Betrug den ersten Aktienzeichnern o

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