Bag om Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers an der Urlaubsverwirklichung
Das deutsche Urlaubsrecht wird seit den letzten 15 Jahren maßgeblich durch Entscheidungen des EuGH zu Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 GRCh beeinflusst und verändert. Zu einer jüngsten Änderung kam es infolge der Entscheidung des EuGH vom 06.11.2018 - C-684/16 (Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften eV / Tetsuji Shimizu), mit welcher der EuGH dem Arbeitgeber bestimmte Mitwirkungsobliegenheiten an der Urlaubsverwirklichung auferlegt hat.
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Die Autorin befasst sich mit Inhalt, Umsetzung und Auswirkungen der Max-Planck-Entscheidung auf das nationale Recht. Sie geht u.a. der Frage nach, wie Arbeitgeber den Mitwirkungsobliegenheiten rechtskonform nachkommen können und wie sich nationale Verfalls- und Verjährungsvorschriften unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechungsgrundsätze des EuGH und des BAG nunmehr auf den Fortbestand und die Durchsetzbarkeit von Urlaubsansprüchen auswirken.
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